Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir geben Ihnen wie folgt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt, welche Bestandteil unserer aller Auftragsbestätigung und Verträge sind.

1. Das Angebot
Unsere Angebote sind frei bleibend. Änderungen der zu liefernden Erzeugnisse durch technische Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.

2. Die Lieferzeit
Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer angebotenen Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt und beschafft werden.
Die Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertage sind Arbeitstage, d.h. keine Sonnabende, Sonntage und Feiertage. Diesbezügliche Sonderwünsche werden gesondert vereinbart.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die vereinbarte Lieferung das Werk oder Lager verlassen hat. Erfüllungsort ist das Lager des Lieferers bzw. das liefernde Unternehmen.

3. Die Preise
Die Preise beinhalten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, welche Bestandteil der Rechnungslegung ist. Die Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk unfrei, inklusive Verpackung. Ausgenommen sind empfindliche, verpackungsintensive Produkte.
Bei Kleinaufträgen unter 25,-€ nehmen wir 5,-€ Mindermengenzuschlag.
Wir berechnen in jeder Rechnung eine Fracht- und Verpackungspauschale in Höhe von 3,-€. Für Sie zum Vorteil, unsere in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausgewiesenen Preise bleiben für den vereinbarten Lieferzeitraum verbindlich, auch wenn zwischenzeitlich veränderte Katalogpreise eine höhere Summe ausweisen.

4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die gesamten anstehenden Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis bezahlt hat, Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unserem Auftraggeber untersagt.
Forderungen, die dem Kauml;ufer während der Dauer dieses Eigentumsvorbehaltes aus einer Weiterveräußerung oder einem Einbau an Dritte entstehen, gehen ohne besondere Abtretungserklauml;rung in Höhe der anstehenden Gesamtforderung auf den Lieferer über.

5. Zahlung
Die übersandten Rechnungen sind soweit es nicht anders vereinbart wurde, wie folgt zu zahlen: innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung - 2% Skonto ab 15. bis 30. Tag nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Davon ausgenommen sind die Investitionsträger, für welche Sonderbedingungen gelten.
Kleinlieferungen sind sofort nach Erhalt ohne Skonto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ab 31. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen berechnet, die den Sätzen für Bankkredite entsprechen.

6. Transport
Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer unserer Wahl, ob Teil- oder Gesamtlieferung, geht das Risiko des Unterganges oder der Beschädigung auf den Käufer über. Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

7. Beanstandung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist nach Feststellung sofort dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu enthalten:

  • Rechnungsdatum und Tag der Lieferung
  • Bezeichnung des Produktes
  • Konkrete Beschreibung des Mangels
  • Hinweise zur möglichen Mängelbeseitigung

8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Bei berechtigter Mängelanzeige erfolgt Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Mängel beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. es fehlen die ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften.

9. Leistungsvereinbarung
Entstehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, kann die Leistung verweigert werden, bis Sicherheit für die Zahlung geleistet ist.

10. Gewichte und Mengen
Mehr- oder Minderbestellungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

11. Schutzrechte
Wird die Ware vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, daß durch die Ausführungen Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferer von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

12. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Rathenow. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es ist uns ein Bedürfnis, daß wir uns stets bemühen Sie als Kunde zufriedenzustellen. Sollte trotzdem ein Versäumnis vorkommen, finden wir, nach Ihrer Information, sicher eine akzeptable Lösung und das kurzfristig.

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