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Wir geben Ihnen wie folgt unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bekannt, welche Bestandteil unserer
aller Auftragsbestätigung und Verträge sind.
1. Das Angebot
Unsere Angebote sind frei bleibend. Änderungen der
zu liefernden Erzeugnisse durch technische
Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.
2. Die Lieferzeit
Unsere Lieferzeitangaben sind unverbindliche
Richtwerte, da ein Teil unserer angebotenen
Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch
gefertigt und beschafft werden.
Die Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer
Auftragsbestätigung. Liefertage sind Arbeitstage, d.h. keine
Sonnabende, Sonntage und Feiertage. Diesbezügliche
Sonderwünsche werden gesondert vereinbart.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist
die vereinbarte Lieferung das Werk oder Lager verlassen hat.
Erfüllungsort ist das Lager des Lieferers bzw. das liefernde
Unternehmen.
3. Die Preise
Die Preise beinhalten nicht die gesetzlich vorgeschriebene
Mehrwertsteuer, welche Bestandteil der Rechnungslegung ist.
Die Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk unfrei,
inklusive Verpackung. Ausgenommen sind empfindliche,
verpackungsintensive Produkte.
Bei Kleinaufträgen unter 25,-€ nehmen wir 5,-€
Mindermengenzuschlag.
Wir berechnen in jeder Rechnung eine Fracht- und
Verpackungspauschale in Höhe von 3,-€.
Für Sie zum Vorteil, unsere in der Auftragsbestätigung bzw. im
Vertrag ausgewiesenen Preise bleiben für den vereinbarten
Lieferzeitraum verbindlich, auch wenn zwischenzeitlich
veränderte Katalogpreise eine höhere Summe ausweisen.
4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst dann auf
den Käufer über, wenn er die gesamten anstehenden
Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis bezahlt hat,
Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unserem
Auftraggeber untersagt.
Forderungen, die dem Kauml;ufer während der Dauer dieses
Eigentumsvorbehaltes aus einer Weiterveräußerung oder
einem Einbau an Dritte entstehen, gehen ohne besondere
Abtretungserklauml;rung in Höhe der anstehenden
Gesamtforderung auf den Lieferer über.
5. Zahlung
Die übersandten Rechnungen sind soweit es nicht anders
vereinbart wurde, wie folgt zu zahlen:
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung - 2%
Skonto
ab 15. bis 30. Tag nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug.
Davon ausgenommen sind die Investitionsträger, für welche
Sonderbedingungen gelten.
Kleinlieferungen sind sofort nach Erhalt ohne Skonto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ab 31. Tag nach Rechnungsdatum
werden Verzugszinsen berechnet, die den Sätzen für
Bankkredite entsprechen.
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6. Transport
Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer unserer
Wahl, ob Teil- oder Gesamtlieferung, geht das Risiko des
Unterganges oder der Beschädigung auf den Käufer über.
Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht
zurückgenommen.
7. Beanstandung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach
Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb der
Gewährleistungsfrist nach Feststellung sofort dem Verkäufer
schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu enthalten:
- Rechnungsdatum und Tag der Lieferung
- Bezeichnung des Produktes
- Konkrete Beschreibung des Mangels
- Hinweise zur möglichen Mängelbeseitigung
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Bei berechtigter
Mängelanzeige erfolgt Gewährleistung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
Weitergehende Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
die Mängel beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bzw. es fehlen die ausdrücklich schriftlich zugesicherten
Eigenschaften.
9. Leistungsvereinbarung
Entstehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers, kann die Leistung verweigert
werden, bis Sicherheit für die Zahlung geleistet ist.
10. Gewichte und Mengen
Mehr- oder Minderbestellungen von bis zu 10% der
Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
11. Schutzrechte
Wird die Ware vom Besteller besonders vorgeschriebener
Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben)
hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die
Gewähr, daß durch die Ausführungen Rechte Dritter nicht
verletzt werden.
Der Besteller ist verpflichtet, den Lieferer von allen Ansprüchen
Dritter freizuhalten.
12. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes
nicht.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Rathenow.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Es ist uns ein Bedürfnis, daß wir uns stets bemühen Sie als
Kunde zufriedenzustellen. Sollte trotzdem ein Versäumnis
vorkommen, finden wir, nach Ihrer Information, sicher eine
akzeptable Lösung und das kurzfristig.
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